Benutzungsordnung
der Katholischen Öffentlichen Bücherei
St. Stephanus
Weiherstr. 7
59379 Selm-Bork
§ 1 Allgemeines
- Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu nutzen.
- Entgelte für die Medienausleihe, für besondere
- Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Kirchengemeinde. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.
- Leistungen sowie Versäumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
§ 2 Öffnungszeiten
- Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
§ 3 Anmeldung
- Erwachsene melden sich persönlich und nach Bedarf unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhalten einen Benutzerausweis. Der Benutzer/die Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
- Bei der Anmeldung von Kindern bis 15 Jahren ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters/einer gesetzlichen Vertreterin vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter/die gesetzliche Vertreterin verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
- Der Benutzer/die Benutzerin ist verpflichtet, der Bücherei Änderungen des Namens oder der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
- Die Angaben zur Person werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Der Benutzer/die Benutzerin bestätigt per Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben und gibt die Zustimmung zur elektronischen Speicherung der Angaben zur. Person.
§ 4 Benutzerausweis
- Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.
- Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust ist der Bücherei anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haften die eingetragenen Benutzer/Innen bzw. die gesetzlichen Vertretungen.
§ 5 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist
- Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer/die Benutzerin. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JuSchG!
- E-Medien können nur vom Leser selbst über die Internetseite www.libell-e.de ausgeliehen werden.
- Die Leihfristen werden in der anliegenden Leih- und Gebührenordnung bekannt gegeben. Die Leihfristen für digitale Medien finden sich in der Benutzungsordnung unter www.libell-e.de
- Die Leihfristen können vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Eine Verlängerung ist zweimal möglich und kann auch über den WEBOPAC erfolgen. Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich.
- Bei Nutzung der Onleihe wird hierfür zusätzlich die Benutzungsordnung unter www.libell-e.de anerkannt.
§ 6 Ausleihbeschränkungen
- Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.
- Die Anzahl entleihbarer Medien kann von der Bücherei begrenzt werden.
§ 7 Vormerkung
- Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers/der Benutzerin eine Vormerkung entgegennehmen.
- E-Medien können nur vom Leser selbst über die Internetseite www.libell-e.de vorgemerkt werden.
§ 8 Rückgabe
- Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.
- Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung ist zusätzlich ein Auslagenersatz zu entrichten.
- Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.
§ 9 Behandlung der Medien, Haftung
- Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer/die Benutzerin schadenersatzpflichtig.
- Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer/der Benutzerin auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
- Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
- Eine Weitergabe des Benutzerausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht statthaft. Der Benutzer/die Benutzerin haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des Benutzerausweises an Dritte entstehen.
§ 10 Schadenersatz
- Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.
§ 11 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht
- Mit Betreten der Bücherei erkennt der Benutzer/die Benutzerin die Benutzungsordnung an.
- Jeder Benutzer/jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass anderer nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
- Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände/Garderobe der Benutzer übernimmt die Bücherei keine Haftung.
- Das Hausrecht nimmt der/die Leiter/in der Bücherei oder der/die mit seiner Ausübung beauftragte Mitarbeiter/in wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
§ 12 Ausschluss von der Benutzung
- Benutzer und Benutzerinnen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
§ 13 Inkrafttreten
- Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 18.08.2016 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.